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TOP Ö 13: Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen 2022 zur Beratung vorgelegt.
Sitzung:
07.12.2021
Hauptausschuss
Beschluss:
einstimmig beschlossen
Vorlage:
0950/2018/DS
bt
Beschlusstext
wp
Wortprotokoll
ab
Abstimmung
VO
Drucksache
Antrag Verkaufsoffene Sonntage 2022
Anlage 2