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TOP Ö 32: Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen 2021 zur Beratung vorgelegt.
Sitzung:
03.11.2020
Hauptausschuss
Beschluss:
abgelehnt
Vorlage:
0681/2018/DS
bt
Beschlusstext
VO
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