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TOP Ö 21: Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Neumünster vorgelegt.
Sitzung:
14.07.2015
Ratsversammlung
Beschluss:
beschlossen
Vorlage:
0434/2013/DS
bt
Beschlusstext
VO
Drucksache
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Kiel vom 12.01.2015
Synopse der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für Taxen
Entwurf der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Stadt Neumünster