Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Neumünster zur Beratung vorgelegt.
Der Ratsversammlung wird gemäß § 55 Abs. 3 LVwG der Entwurf einer Stadtverordnung zum Schutz freilebender Katzen in der Stadt Neumünster zur Beratung vorgelegt.